Berufsunfähigkeit
Die Berufsunfähigkeit (BU) kann als Zusatzversicherung in eine Renten-, Lebens- oder Risikoversicherung eingebaut werden. Auch als Einzelversicherung ist die Absicherung möglich.

Wird zusätzlich noch eine Beitragsbefreiung mit eingeschlossen, so entfallen bei einer Leistung alle Beitragszahlungen. Trotzdem bleibt der Versicherungsschutz bestehen.

Die Leistungspflicht für die BU beginnt in der Regel ab einer Berufsunfähigkeit von 50 %. Grundsätzlich besteht die Leistungspflicht solange, wie die BU anhält, längstens jedoch bis zum Ablauf der Zusatzversicherung (in der Regel der Ablauf der Hauptversicherung) oder der eigenständigen BU-Versicherung.

Die Beiträge richten sich nach der Höhe der versicherten Rente, dem Beruf und der Versicherungs- und Leistungsdauer.
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