Rechtsschutz
Der am meisten abgedeckte Rechtsschutz bei Privatpersonen ist der sogenannte "Privat- und Berufsrechtsschutz". In ihm sind die wichtigen Bausteine Arbeitsrechtsschutz und Berufsrechtsschutz enthalten. Nicht selten wird auch der Grundstücks- und Mietrechtsschutz dazu abgesichert.

Verschiedene Grundbausteine sind miteinander kombinierbar. Im Wesentlichen sind dies:
Schadenersatz-Rechtsschutz, Strafrechtsschutz, Führerschein-Rechtsschutz, Allgemeiner Vertragsrechtsschutz, Arbeitsrechtschutz und Sozialgerichts-Rechtsschutz.

Der Unterschied zur Haftpflichtversicherung besteht darin, dass bei ihr der Schadenfall eintritt wenn man jemandem einen Schaden zugeführt hat, während man bei der Rechtsschutzversicherung Leistung beanspruchen kann, wenn man sein Recht gegen jemanden durchsetzen möchte.

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